Amtliche Meldung

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Die Stimmabgabe ist nur möglich, wenn der/die Stimmberechtigte im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Hierüber werden Sie mit der amtlichen Wahlbenachrichtigung, die Ihnen in den kommenden Tagen zugestellt wird, informiert. Dann können auch Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dies ist schriftlich, mündlich oder online möglich. Unzulässig ist eine telefonische Beantragung. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Nutzen Sie hierfür einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigung und füllen Sie die entsprechenden Felder aus.

Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab 20.01.2025 bis 19.02.2025 möglich. Den Link dazu finden Sie unter www.sontheim.de – Bürgerservice Online. Mit dem QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie die Briefwahlunterlagen auch ganz einfach direkt über Ihr Smartphone beantragen.

Bitte beachten Sie: Die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können voraussichtlich erst ab 10.02.2025 versandt bzw. ausgegeben werden, da erst dann die Stimmzettel vorliegen. 

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